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Auftragsverarbeitung

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Entwurf, noch nicht rechtsgeprüft. Diese Seite ist ein technisch fundierter Entwurf und keine Rechtsberatung; der Inhalt ist noch nicht anwaltlich geprüft.

Diese Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen und gilt zwischen dem Kunden (nachfolgend „Verantwortlicher“) und Alexander Meinel (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“).

1. Wer wofür verantwortlich ist

Der Verantwortliche ist der Immobilieneigentümer. Er entscheidet, welche Daten seiner Mieter und Handwerker verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet diese Daten ausschließlich nach seinen Weisungen – die im Dashboard hinterlegten Einstellungen (Freigabegrenze, Geschäftszeiten, hinterlegte Handwerker) sind solche Weisungen.

2. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

Gegenstand: Entgegennahme von Anliegen der Mieter, Koordination von Handwerkern, Benachrichtigung der Beteiligten.
Dauer: für die Laufzeit des Vertrags.
Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Ordnen, Übermitteln an die vom Verantwortlichen benannten Handwerker, Löschen.

3. Art der Daten und Kreis der Betroffenen

Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (etwa Gesundheitsdaten) sind nicht Gegenstand des Auftrags. Nennt eine betroffene Person solche Angaben von sich aus im Gespräch, werden sie nicht gesondert erfasst.

4. Weisungsbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch bei einer Übermittlung in ein Drittland – es sei denn, er ist rechtlich zu einer Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt er dies vorher mit, sofern das Recht das nicht verbietet. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das unverzüglich mit.

5. Vertraulichkeit

Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der in unserer Datenschutzerklärung namentlich genannten Dienstleister zu. Diese sind für den Betrieb unverzichtbar: ohne Sprachdienst kein Telefonanruf, ohne Nachrichtenversand keine Benachrichtigung. Ein Wechsel oder die Aufnahme eines weiteren Dienstleisters wird vorher mitgeteilt; der Verantwortliche kann widersprechen und in diesem Fall den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

8. Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) sowie bei Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet er die Anfrage unverzüglich weiter und beantwortet sie nicht eigenständig.

Der Verantwortliche kann sämtliche Daten seines Objekts jederzeit selbst über sein Dashboard einsehen, ändern und vollständig löschen.

9. Meldung von Verletzungen

Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen unverzüglich nach Kenntnis, mit allen ihm vorliegenden Angaben.

10. Löschung nach Vertragsende

Nach Ende des Vertrags werden die Daten auf Wahl des Verantwortlichen zurückgegeben oder gelöscht. Der Verantwortliche kann die Löschung jederzeit selbst auslösen. Von der Löschung ausgenommen sind Daten, die wir aus steuer- oder handelsrechtlichen Gründen aufbewahren müssen (insbesondere Rechnungen).

11. Nachweise und Kontrolle

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen. Diese können nach vorheriger Ankündigung und ohne Beeinträchtigung des Betriebs erfolgen.

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